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EUR.1 oder Ursprungserklärung: Original aufbewahren?

Writer's picture: Arne MielkenArne Mielken

Sollten Sie Ihre EUR.1- oder Ursprungserklärung im Original aufbewahren? Hier erfahren Sie, was die Vorschriften besagen und warum es für Importe wichtig ist.


Eine häufig gestellte Frage ist, ob das EUR.1-Zertifikat oder die Ursprungserklärung für Importe im Original aufbewahrt werden muss oder ob eine digitale Kopie ausreicht. Lassen Sie uns einen Blick auf die Vorschriften werfen und diese wichtige Frage für Unternehmen beantworten, die mit Präferenzhandelsabkommen und Zollverfahren zu tun haben.


Die Fragen, die ich in diesem Blog beantworten werde:

  1. Muss ich die EUR.1 bzw. Ursprungserklärung im Original aufbewahren?

  2. Was besagen die EU-Vorschriften zur Dokumentenaufbewahrung?

  3. Kann eine digitale Kopie anstelle des Originals akzeptiert werden?

  4. Warum ist es wichtig, Originaldokumente aufzubewahren?



Muss ich die EUR.1 bzw. Ursprungserklärung im Original aufbewahren?

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