Informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen im Omnibus-I-Paket der EU zur CSDDD, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung, Compliance und Due Diligence für Unternehmen vereinfacht.

Der jüngste Vorschlag der Europäischen Kommission zum Omnibus-Paket stellt einen entscheidenden Schritt zur Vereinfachung der EU-Vorschriften dar, fördert die Nachhaltigkeit und steigert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen. Dieses neue Maßnahmenpaket zielt darauf ab, zusätzliche Investitionsmöglichkeiten zu erschließen und es EU-Unternehmen gleichzeitig zu ermöglichen, weiterhin innovativ zu sein und zu wachsen, ohne durch übermäßig komplexe regulatorische Anforderungen behindert zu werden.
Das Omnibus-Paket ändert die Richtlinie zur Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD) erheblich. Diese Änderungen sollen Unternehmen dabei helfen, Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. In diesem Blog werden wir die 10 wichtigsten Änderungen näher erläutern und ihre Auswirkungen untersuchen, insbesondere aus der Perspektive der Exportkontrolle und Sanktionen.
Fragen, die wir in diesem Blog unten beantworten
Inwieweit hat sich die Frist für die CSDDD-Umsetzung geändert?
Welche Richtlinien werden entwickelt, um Unternehmen bei der Einhaltung zu unterstützen?
Welche Vereinfachungen gibt es im Due-Diligence-Prozess?
Wie werden die Anforderungen für KMU angepasst?
Welche Änderungen gibt es hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftungsregeln?
Wie bringt das Paket die CSDDD mit der CSRD in Einklang?
Welche Vereinfachungen gibt es bei der periodischen Beurteilung?
Wie lässt sich der Informationsumfang kleiner und mittelständischer Unternehmen reduzieren?
Was sollten Experten für Exportkontrolle und Sanktionen zur Vorbereitung tun?
Was bedeutet das Paket für Experten im Bereich Exportkontrolle und Sanktionen?
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